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Sprache und Integration

 

 

Der Bereich der Sprach- und Integrationsklassen teilt sich in die Klasse Sprache und Integration Vollzeit und die Klasse Sprache/Integration Teilzeit auf. Dabei stehen in der Klasse Sprache und Integration Vollzeit Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf im Fokus. In die Klasse Sprache/Integration Teilzeit können sowohl Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf als auch Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufgenommen werden.

 

Sprache und Integration Vollzeit

Für die Klasse Sprache und Integration Vollzeit gibt es hier weiterführende Informationen.

 

Sprache/Integration Teilzeit

Nehmen Schülerinnen und Schüler an einer Einstiegsqualifizierung § 54 a des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) teil, können sie in die Klasse Sprache/Integration Teilzeit aufgenommen werden. Für eine Aufnahme müssen sie ihre Schulpflicht erfüllt haben.

Für Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf erhalten Sie hier weiterführende Informationen.

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sind inklusiv zu beschulen. Weiterführende Information zum Thema Inklusion finden Sie hier.

Bei konkreten Fragestellungen können gerne die Fachberaterinnen und Fachberater für die Berufseinstiegsschule und für inklusive Beschulung in den berufsbildenden Schulen kontaktiert werden.

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